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Petition 68955 zu Lärmschutz im Bundestag weiterhin aktuell


Der Petitionsausschuss des Bundestages hatte die Petition 68955 mit dem Namen „Lärmschutz – Anpassung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung der Lärmaktionspläne“ am 9. Februar 2017 veröffentlicht.

Die „Initiative – Lärmschutz“ sammelte bis zum 9.3.2017 per online und Listensammlung über 1800 Unterschriften für die Petition. Inzwischen gibt es noch mehr Unterzeichner.

Manch einer wird schon gedacht haben, die Sache habe sich erledigt. Bundestagswahl 2017 und der verzögerte Prozess der Regierungsbildung haben sicherlich dazu geführt, dass der Ausschuss sich noch nicht abschließend zur Petition geäußert hat.

Nach Informationen aus unterrichteten Kreisen, ist die Petition jedoch entscheidungsreif. Die Berichterstatter haben vorgeschlagen, sie dem BMU (Umweltministerium) und dem BMVI (Verkehrsministerium) als Material zu überweisen, soweit es um eine Vereinheitlichung von Lärmbewertungsmethoden geht. Eine Materialüberweisung bedeutet, dass der Petitionsausschuss Handlungsbedarf sieht. Die Bundesregierung ist verpflichtet, dem Petitionsausschuss innerhalb eines Jahres schriftlich zu berichten, ob und wie sie die Empfehlungen umgesetzt hat (oder warum sie sie nicht umgesetzt hat).

Leider haben wir im Ausschuss z.Zt. folgende Situation: Der Ausschuss ist eingesetzt. Es gibt aber eine Einigung darauf, dass der Ausschuss über Petitionen mit Einzelbeschwerden beschließt, aber nicht über Petitionen zur Gesetzgebung – solange es keine neue Regierung gibt. Diese Forderung kam aus den Reihen der Union. Andere Fraktionen haben sie akzeptiert, weil zu erwarten war, dass die Union zu den ggf. strittigen Petitionen immer Beratungsbedarf anmeldet und damit die Beschlüsse verhindert.

Diese Petition fällt in die Gruppe der Petitionen zur Gesetzgebung. Da sie (zumindest unter den Berichterstattern der SPD und der Grünen) nicht strittig ist, ist sie entscheidungsreif und wartet also auf die Aufstellung auf die Tagesordnung. Wir werden sehen, ob wir im März nun eine Regierung bekommen oder eben nicht. Dann kann die Petition auch beschlossen werden – wenn keine andere Fraktion Beratungsbedarf anmeldet.

Die „Initiative Lärmschutz“ ist guter Hoffnung, dass die Petition nicht zu den Akten gelegt wird, sondern der Bundestages und dessen Ausschüsse sich mit der Thematik befassen müssen. Sobald es Neuigkeiten zur Petition gibt werden wir Sie informieren.


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